Kosten
„Wer zahlt, bestimmt.“ Dieser Grundsatz gilt auch in der Mediation. Deshalb werden in Mediationsverfahren die Kosten des Mediators von den Konfliktbeteiligten zu gleichen Teilen übernommen. Somit wären bei zwei Konfliktbeteiligten die Kosten des Mediators jeweils zur Hälfte zu tragen.
Zumeist haften die Medianten dem Mediator gegenüber als Gesamtschuldner, was bedeutet, dass der Mediator von jedem das ganze Honorar verlangen könnte (also 100%, wenn natürlich auch nur einmal!), aber im Innenverhältnis sind die Medianten dann zum hälftigen Ausgleich verpflichtet. Das sichert dem Mediator, dass er sein (hoffentlich wohlverdientes) Honorar auch vollständig erhält.
Mein Honorar beträgt €120,00 pro Stunde
In meinen Stundensätzen sind die Arbeitszeit für Vor- und Nachbearbeitung sowie gewöhnliche Auslagen eingepreist, so dass alles transparent in der Honorarvereinbarung bzw. in der anschließenden Rechnung benannt ist.
Ich behalte mir vor bei größeren und aufwendigeren Mediationen, eine gesonderte Auslagenabrechnung zu stellen. Hierüber wird im Vorfeld eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Die Auslagen eines Mediators beinhalten zum einen Fahrtkosten, Bürokosten (Porto, Telefon etc.) oder auch die Mehrwertsteuer, die regelmäßig zu leisten ist (Ausnahme: Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG). Möglich sind auch Kosten für die Räumlichkeiten, Snacks und Getränke, soweit sie nicht im Honorar direkt eingepreist sind, was der Regelfall sein dürfte.
Selten, aber durchaus denkbar ist, dass der Mediator auch etwaige Kosten für Sachverständige und andere Fachberatungen übernimmt, die er dann seinerseits als Auslagen in Rechnung stellen wird. Das gilt es zu beachten und natürlich mit den Parteien vorab zu vereinbaren. Kostenüberraschungen sollten vermieden werden. Aber wie gesagt, kommt das nicht sehr häufig vor.
Bereits ein kleiner Konflikt oder ein bevorstehendes Gespräch mit Konfliktpotential kann mediiert werden. Gemeinsam erarbeitete Lösungen sind der beste Weg aus dem Konflikt und zu neuer Lebensqualität.
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